Rechtliche Gesichtspunkte Tecrostar


Die Lagerbühnen Tecrostar sind im Sinne des Paragraphen 335 des Spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches als bewegliche Sache einzustufen: “ Beweglich ist eine Sache, sobald sie tatsächlich fortbewegt werden kann.

Ausserdem wird zusätzlich im Paragraphen 334.3 des Spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches verdeutlicht, dass Tecrostar Lagerbühnen eine Sache im rechtlichen Sinne sind, da es sich um abgrenzbare körperliche Objekte handelt.

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